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Hygiene­konzept Vereinsheim

HYGIENEKONZEPT – ZUR DÜRCHFÜHRUNG DER KURSE beim

Turnverein 1878 Birkenfeld e.V. Dietlingerstr.55 75217 Birkenfeld (ab dem 14.09.2020)

Folgende Regeln wurden für den Trainingsbetrieb fixiert:

  1. Regelmäßige Desinfektion der Hände durch die Teilnehmer*innen
    • Beim Zutritt auf das Sportgelände und dem Gebäude
    • nach dem Toilettengang
    • nach dem Training
  2. Auf dem gesamten Vereinsgelände ist der Sicherheitsabstand von 1,5 m einzuhalten.
  3. Zum Betreten und Verlassen des Gebäudes müssen verschiedene Ein- und Ausgänge benutzt werden.
    • Ein- und Ausgänge sind durch Pfeile und Schilder gekennzeichnet.
    • Zudem sind Wartebereiche gekennzeichnet, über die ein geregelter Zugang zur Sportstätte sichergestellt werden kann.
  4. Beim Betreten und Verlassen des Gebäudes muss ein Mund-Nasenschutz getragen werden. Dieser wird erst nach Aufforderung des Übungsleiters entfernt.
  5. Der Aufenthalt im Umkleidebereich ist mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern möglich.
    • Am besten kommen die Teilnehmer*innen schon fertig umgezogen.
    • Im Umkleidebereich dürfen sich maximal 3 Personen auf einmal aufhalten.
  6. Bitte eine eigene Matte und ein Handtuch mitbringen.
  7. Es dürfen nur 8 Personen an der Trainingsstunde teilnehmen, damit der Abstand gewährleistet ist.
  8. Benutzte Kleingeräte werden am Ende der Stunde vom Teilnehmer desinfiziert.
  9. Während des Trainingsbetriebes müssen die Übungsräume gut belüftet werden.
  10. Nach Beendigung der Übungsstunde ist das Gebäude schnellstmöglich über den Ausgang zu verlassen. Erst dann kann die nächste Gruppe eintreten.
  11. Die Teilnahme von Risikogruppen (gemäß Definition des Robert Koch-Institutes) am Sportbetrieb sollte mit Sorgfalt abgewogen werden (betrifft Übungsleiter*innen und Teilnehmende).
    • Es sind grundsätzlich alle Personen besonders zu schützen.
    • Nur gesunde und symptomfreie Sporttreibende nehmen am Training teil. Andernfalls ist eine Teilnahme nicht möglich.
    • Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens nach 14 Tagen (gerechnet ab dem Tag der Erkrankung) und mit ärztlichem Attest wieder am Training teilnehmen. Der/die Übungsleiter*in hat dies vor jedem Training abzufragen.
  12. Die gesetzlichen Regelungen vom Land sind zu befolgen.
  13. Die Duschen sind gesperrt.
  14. Zu Beginn des Kurses ist ein Fragebogen für die Erstteilnahme von Erwachsenen auszufüllen.
  15. Weiter Änderungen behalten wir uns vor.